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BITV 2.0 & § 12b BGG

Barrierefreiheitserklärung

Stand: April 2026

Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit den Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Level AA weitgehend vereinbar. Wir arbeiten kontinuierlich daran, verbleibende Barrieren zu beseitigen.

Geltungsbereich

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website der Rheinwohnungsbau GmbH unter der Domain rheinwohnungsbau.de einschließlich aller Unterseiten.

Umgesetzte Maßnahmen

  • Semantische HTML-Struktur mit korrekter Überschriftenhierarchie (h1–h6)
  • Landmarks (main, nav, header, footer, aside) für Screen-Reader-Navigation
  • Skip-Link zum Überspringen der Navigation
  • Tastaturnavigation für alle interaktiven Elemente
  • Ausreichende Farbkontraste (WCAG AA-konform, Kontrastverhältnis ≥ 4,5:1)
  • Textalternativen (alt-Attribute) für alle informativen Bilder
  • ARIA-Labels und -Beschreibungen für komplexe Komponenten
  • Focus-Indikatoren für alle interaktiven Elemente sichtbar
  • Responsive Design für alle Gerätegrößen und Zoomstufen
  • Formulare mit aussagekräftigen Labels und Fehlermeldungen
  • Videos mit youtube-nocookie.com zum Datenschutz
  • Schriftgröße relativ (rem/em) für nutzergesteuerte Anpassung

Bekannte Einschränkungen

  • Eingebettete YouTube-Videos: Keine eigenen Untertitel oder Audiodeskription

    In Bearbeitung
  • PDFs: Ältere Dokumente sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei

    Geplant
  • Diagramme in Publikationen: Noch keine vollständigen Textalternativen

    Geplant

Erstellungsmethode

Die Erklärung wurde auf Basis einer Selbstbewertung erstellt. Die Website wird regelmäßig mit automatischen Tools (axe, Lighthouse) sowie manuellem Testing mit Tastatur und Screen-Reader (NVDA, VoiceOver) geprüft.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Website aufgefallen? Dann melden Sie sich gerne bei uns. Wir sind stets bemüht, Barrieren schnellstmöglich zu beseitigen.

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Durchsetzungsstelle einschalten: Schlichtungsstelle nach § 16 BGG bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen – www.schlichtungsstelle-bgg.de